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Segway: Nasenbeinbruch, Crash-Test!

July 14th, 2008 Keine Komentare

Die deutsche Unfallforschung der Versicherer (UDV) fordert deshalb:

  • Segways sollten nur nach einem speziellen Training im Straßenverkehr bewegt werden.
  • In Fußgängerzonen und auf Gehwegen sollten Segways nur mit maximal 6 km/h fahren dürfen, ansonsten maximal 9 km/h.
  • Technisch sollten sie wie Fahrräder behandelt werden (Licht, Klingel, Ständer, Verzögerungseinrichtung).
  • Grundsätzlich sollte jeder Segway-Fahrer zum Eigenschutz einen Helm tragen.
  • Versicherungsschutz muss sein und kann durch ein Versicherungskennzeichen erfolgen.

Quelle: GDV

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