Die deutsche Unfallforschung der Versicherer (UDV) fordert deshalb:
- Segways sollten nur nach einem speziellen Training im Straßenverkehr bewegt werden.
- In Fußgängerzonen und auf Gehwegen sollten Segways nur mit maximal 6 km/h fahren dürfen, ansonsten maximal 9 km/h.
- Technisch sollten sie wie Fahrräder behandelt werden (Licht, Klingel, Ständer, Verzögerungseinrichtung).
- Grundsätzlich sollte jeder Segway-Fahrer zum Eigenschutz einen Helm tragen.
- Versicherungsschutz muss sein und kann durch ein Versicherungskennzeichen erfolgen.
Quelle: GDV